Immobilienverträge

Sie kaufen ein Grundstück, verkaufen ein Haus oder übernehmen eine Eigentumswohnung? Bei hohen Vermögenswerten sollten Kaufpreis, Übergabe und bestehende Rechte keine offenen Fragen lassen.

Ein Immobilienvertrag betrifft oft eine der größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Neben dem Kaufpreis zählen der rechtliche Zustand der Immobilie, bestehende Belastungen und die Voraussetzungen für die Eigentumsübertragung. Ich begleite Kauf, Verkauf und Übertragung von Immobilien bei den damit verbundenen Vertragsfragen.

Mein Leistungsspektrum umfasst ausdrücklich Liegenschaftskaufverträge und Wohnungseigentumskaufverträge. Bei einer Liegenschaft geht es etwa um ein Grundstück oder ein Haus samt Grund. Beim Wohnungseigentum erwerben Sie einen Anteil an der Liegenschaft, verbunden mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung oder einem anderen Wohnungseigentumsobjekt.

Ich gestalte und prüfe die vertraglichen Regelungen zu Kaufpreis, Zahlung, Übergabe und Gewährleistung. Bestehende Rechte Dritter, etwa Pfandrechte oder Wegerechte, können den Erwerb beeinflussen. Deshalb klären wir, welche Unterlagen und rechtlichen Prüfungen Ihr konkretes Vorhaben erfordert.

Bei Eigentumswohnungen verdienen auch die zugehörigen Vereinbarungen und Verpflichtungen Aufmerksamkeit. Gemeinsam besprechen wir offene Punkte und notwendigen Änderungsbedarf, bevor Sie sich binden. Ziel ist ein Vertrag, dessen rechtliche und wirtschaftliche Folgen Sie nachvollziehen können.

Häufige Fragen zu Immobilienverträgen

Sollte ich schon ein Kaufanbot prüfen lassen?

Ja, möglichst vor der Unterschrift. Ein Kaufanbot kann bereits verbindlich sein und bei rechtzeitiger Annahme einen Vertrag zustande bringen. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, alle Bedingungen erst im späteren Kaufvertrag klären zu können.

Hilfreich sind der Vertragsentwurf, ein aktueller Grundbuchauszug, ein vorhandenes Kaufanbot und Unterlagen zu bestehenden Rechten oder Belastungen. Bei einer Eigentumswohnung kommen insbesondere der Wohnungseigentumsvertrag sowie Informationen zu laufenden Kosten, Rücklagen und geplanten Arbeiten hinzu. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Objekt ab.

Beim üblichen rechtsgeschäftlichen Erwerb einer Immobilie in Österreich genügt die Unterschrift allein nicht. Der Eigentumserwerb setzt grundsätzlich auch die Eintragung im Grundbuch voraus. Der Vertrag muss daher die erforderlichen Erklärungen und die Voraussetzungen für diese Eintragung berücksichtigen.

Dr. Gabriella Peterfy, LL.M
Dr. Gabriella Peterfy, LL.M

Ich bin Dr. Gabriella Peterfy, Rechtsanwältin für Vertragsrecht in 1060 Wien. Ich mache Vertragsrisiken verständlich und unterstütze Sie dabei, Ihre Interessen klar zu vereinbaren.

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Dr. Gabriella Peterfy, LL.M