- 1060 Wien
Lizenz- & Markennutzungsverträge
Sie möchten Ihre Marke zur Nutzung freigeben oder fremde Rechte für Ihr Unternehmen einsetzen? Ohne klare Grenzen bleiben Fragen zu Vergütung, Nutzungsumfang und Vertragsende offen.
Lizenzverträge regeln, wer bestimmte Rechte in welchem Umfang nutzen darf. Das betrifft etwa Marken, urheberrechtlich geschützte Inhalte oder Software. Ein klarer Vertrag schützt nicht nur die Interessen der Rechteinhaber:innen, sondern gibt auch den Nutzenden eine verlässliche Grundlage für ihre Investitionen.
Ich erstelle und prüfe Lizenz- und Markennutzungsverträge. Zunächst klären wir, welche Rechte Gegenstand der Vereinbarung sind und welche Nutzung die Beteiligten beabsichtigen. Dazu gehören der räumliche Geltungsbereich, die Dauer und die erlaubten Nutzungsarten.
Weitere zentrale Punkte sind Exklusivität, Vergütung und die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte. Bei Marken können Vorgaben zur Qualität und zur Darstellung der Marke hinzukommen. Ich achte darauf, dass diese Bestimmungen verständlich ineinandergreifen und zu Ihrer geplanten Zusammenarbeit passen.
Auch das Vertragsende braucht klare Regeln. Was geschieht mit vorhandenen Produkten, Werbemitteln oder digitalen Inhalten? Gemeinsam erarbeiten wir Bestimmungen zu Kündigung, Abwicklung und dem Umgang mit Vertragsverletzungen, damit vermeidbare Unsicherheiten nicht erst nach Beginn der Nutzung sichtbar werden.
Häufige Fragen zu Lizenz- und Markennutzungsverträgen
Was unterscheidet eine exklusive von einer nicht exklusiven Lizenz?
Bei einer nicht exklusiven Lizenz kann die rechteinhabende Person grundsätzlich auch anderen entsprechende Nutzungsrechte einräumen. Eine exklusive Lizenz gewährt eine ausschließliche Position innerhalb des vereinbarten Umfangs. Ob die rechteinhabende Person selbst weiter nutzen darf, sollte der Vertrag ausdrücklich klären.
Darf ich eine lizenzierte Marke an Geschäftspartner:innen weitergeben?
Das hängt davon ab, ob der Vertrag Unterlizenzen oder eine andere Weitergabe erlaubt. Eine Lizenz berechtigt nicht automatisch dazu, Dritten eigene Nutzungsrechte einzuräumen. Der Vertrag sollte festlegen, ob eine Zustimmung nötig ist und welche Grenzen gelten.
Welche Vergütung lässt sich in einem Lizenzvertrag vereinbaren?
In Betracht kommen beispielsweise feste Zahlungen, umsatzabhängige Entgelte oder eine Kombination daraus. Bei einer umsatzabhängigen Vergütung sollten Berechnungsgrundlage, Abrechnungstermine und Kontrollrechte klar feststehen. Welche Regelung passt, hängt von der Nutzung und den wirtschaftlichen Zielen der Beteiligten ab.
Was passiert mit der Markennutzung nach Vertragsende?
Grundsätzlich endet die Nutzungsberechtigung mit dem vereinbarten Lizenzzeitraum oder der wirksamen Vertragsbeendigung. Ob Restbestände noch verkauft werden dürfen oder eine Übergangsfrist gilt, richtet sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Vorgaben. Solche Fragen sollten Sie ausdrücklich regeln.
Ich bin Dr. Gabriella Peterfy, Rechtsanwältin für Vertragsrecht in 1060 Wien. Ich mache Vertragsrisiken verständlich und unterstütze Sie dabei, Ihre Interessen klar zu vereinbaren.
Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren
Sie benötigen einen individuell erstellten Vertrag, rechtliche Unterstützung bei einer Vereinbarung oder Hilfe bei einem Vertragsstreit? Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. Gemeinsam klären wir Ihr Anliegen und die nächsten rechtlichen Schritte.