Unternehmens- & Gesellschaftsverträge

Sie möchten ein Unternehmen gründen, eine Gesellschaft aufbauen oder ein bestehendes Unternehmen kaufen oder verkaufen? Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Gestaltung Ihrer Vorhaben und der Erstellung passender Unternehmens- und Gesellschaftsverträge.

Unternehmens- und Gesellschaftsverträge bilden die rechtliche Grundlage für wirtschaftliche Vorhaben und langfristige Geschäftsbeziehungen. Ob bei einer Unternehmensgründung, einer Beteiligung oder einem Unternehmenskauf – klare vertragliche Regelungen schaffen Rechtssicherheit und helfen, spätere Konflikte zu vermeiden.

Ich begleite Sie bei Unternehmensgründungen und erstelle individuelle Gesellschaftsverträge, die auf Ihre unternehmerischen Ziele abgestimmt sind. Dabei berücksichtige ich unter anderem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Entscheidungsbefugnisse, Gewinnverteilung und Haftungsfragen. Auch bestehende Vereinbarungen prüfe und überarbeite ich bei Bedarf.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung und Prüfung von Unternehmenskaufverträgen. Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens sind insbesondere Kaufpreisregelungen, Haftung, Gewährleistung und die Übertragung von Rechten und Pflichten sorgfältig zu regeln. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Interessen vertraglich abzusichern und rechtliche Risiken zu berücksichtigen.

Auch bei laufenden Geschäftsbeziehungen, Veränderungen innerhalb einer Gesellschaft oder Streitigkeiten zwischen Gesellschafter stehe ich Ihnen beratend und vertretend zur Seite. Gemeinsam erarbeiten wir rechtliche Lösungen, die Ihre wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen und langfristig tragfähige Vereinbarungen ermöglichen.

Häufige Fragen zu Unternehmens- und Gesellschaftsverträgen

Was ist der Unterschied zwischen Gesellschaftsvertrag und Syndikatsvertrag?

Der Gesellschaftsvertrag regelt die grundlegende Organisation der Gesellschaft. Ein Syndikatsvertrag ergänzt ihn durch schuldrechtliche Absprachen zwischen den beteiligten Gesellschafter:innen, etwa zur Stimmabgabe oder zu Anteilsübertragungen. Er bindet grundsätzlich seine Vertragsparteien und ersetzt weder den Gesellschaftsvertrag noch zwingende gesetzliche Vorgaben.

Klare Zuständigkeiten, abgestimmte Mehrheiten und ein Verfahren für blockierte Entscheidungen können Konflikte entschärfen. Ebenso relevant sind Informationsrechte und Regeln für einen Ausstieg. Welche Lösung passt, hängt von der Gesellschaftsform, den Beteiligungsverhältnissen und den Zielen der Beteiligten ab.

Ja. Zunächst prüfe ich den bestehenden Vertrag und die gewünschte Änderung. Welche Beschlüsse, Zustimmungen und Formvorschriften erforderlich sind, richtet sich nach der Gesellschaftsform und dem Inhalt der Anpassung. Ergänzende Vereinbarungen wie Syndikatsverträge sollten dabei ebenfalls berücksichtigt werden.

Dr. Gabriella Peterfy, LL.M
Dr. Gabriella Peterfy, LL.M

Ich bin Dr. Gabriella Peterfy, Rechtsanwältin für Vertragsrecht in 1060 Wien. Ich mache Vertragsrisiken verständlich und unterstütze Sie dabei, Ihre Interessen klar zu vereinbaren.

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