Honorar

Die Kosten einer Vertragsberatung hängen vom konkreten Auftrag ab. Eine gezielte Prüfung einzelner Klauseln erfordert einen anderen Aufwand als ein neuer Vertragsentwurf mit mehreren Abstimmungsrunden. Auch Umfang, wirtschaftliche Bedeutung und offene Rechtsfragen spielen eine Rolle.

In Österreich kommen je nach Vereinbarung und Leistung unterschiedliche Abrechnungsgrundlagen infrage: ein Zeithonorar, ein Pauschalhonorar oder eine tarifliche Abrechnung. Bei einer Abrechnung nach Zeit zählen der vereinbarte Stundensatz und der tatsächliche Aufwand. Eine Pauschale bezieht sich auf einen zuvor festgelegten Leistungsumfang. Als Grundlagen können insbesondere das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Allgemeinen Honorar-Kriterien relevant sein.

Fragen Sie vor der Beauftragung nach der vorgesehenen Abrechnungsart, dem Leistungsumfang und einer Kosteneinschätzung. Klären Sie dabei auch, ob Umsatzsteuer und mögliche Fremdkosten enthalten sind. Bei Immobilienverträgen können etwa Gebühren für das Grundbuch, Beglaubigungen und Steuern hinzukommen.

Für eine Einschätzung senden Sie bitte den vorhandenen Vertrag oder beschreiben Sie Ihr Vorhaben. Geben Sie auch an, ob eine Frist läuft. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach den Kosten des ersten Beratungsgesprächs.